Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nephron App

Nephron Verlag GmbH, Ravensberger Straße 10 H, D-33602 Bielefeld (nachfolgend „Nephron“ genannt), bietet diese App (nachfolgend „App“ genannt) für Apple Devices, Android Devices (nachfolgend als „mobile Endgeräte“ bezeichnet) über den Apple iTunes App Store und den Google Play Store (nachfolgend alle als „App-Store“ bezeichnet) an. Die Benutzer der App werden im Folgenden als „Nutzer“ bezeichnet.

§ 1 Anwendungsbereich:

Nephron ermöglicht das Nutzen der App im Rahmen der eigenen vorhandenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Nephron erbringt alle Leistungen im Zusammenhang mit der App ausschließlich auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen sowie auf Grundlage weiterer Bedingungen, soweit auf solche weiteren Bedingungen ausdrücklich in diesen Nutzungsbedingungen verwiesen wird.

Nephron widerspricht der Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen oder sonstiger Bedingungen der Nutzer. Diese werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Nephron diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

Nephron kann für die App auf Leistungen unabhängiger Dritter zurückgreifen (im Folgenden als „Drittleistung“ bezeichnet), beispielsweise den App-Store und Soziale Netzwerke. Keine Drittleistungen sind Leistungen von Dritten, die diese auf Weisung von Nephron vornehmen. Drittleistungen sind keine Leistungen von Nephron. Dies wird von Nephron oder dem Dritten auf geeignete Weise kenntlich gemacht. Fragen, die sich im Zusammenhang mit Drittleistungen stellen können, werden durch diese Nutzungsbedingungen nicht betroffen. Nephron ist nicht für Drittleistungen verantwortlich. Drittleistungen unterliegen möglicherweise den allgemeinen Geschäftsbedingungen von deren Anbietern.

§ 2 Nutzungsberechtigte

Die von Nephron angebotene App richtet sich ausschließlich an Verbraucher Eine Nutzung der App zu kommerziellen Zwecken ist nicht gestattet. Die Nutzung der App unterstützt Sie bei der Speiseplanung und Verbesserung der Essgewohnheiten insbesondere bei den Krankheitsbildern:
Dialysetherapie, Nieren- und Bluthochdruckkrankheiten, Diabetismellitus, Cholesterinprobleme und Gewichtsreduktion.

Nutzungsberechtigt sind nur Personen, die entweder das 18. Lebensjahr vollendet, oder deren gesetzliche Vertreter der Nutzung zugestimmt haben.

Der Nutzer versichert mit der Nutzung der App seine Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit. Bei Minderjährigkeit des Nutzers versichert er das Vorliegen der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. Nephron ist jederzeit berechtigt, aber nicht verpflichtet, einen schriftlichen Nachweis der Volljährigkeit des Nutzers bzw. die Zustimmungserklärung seines gesetzlichen Vertreters anzufordern.

Sobald ein minderjähriger Nutzer die App über das Erreichen der Volljährigkeit hinaus nutzt, gelten alle vor Erreichen der Volljährigkeit in Zusammenhang mit diesem Konto geschlossenen Verträge als genehmigt, sofern er der Genehmigung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erreichen der Volljährigkeit gegenüber Nephron widerspricht.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

Zum Nutzen der App ist der Download und die Installation der App aus dem App-Store erforderlich. Dazu ist das Vorhandensein oder ein neues Anlegen eines Kontos für den App-Store erforderlich.
Durch den Download der App aus dem App-Store erhält der Nutzer eine persönliche, beschränkte, einfache, unbefristete, nicht übertragbare Lizenz die App auf allen mobilen Endgeräten zu installieren. Die Lizenz gilt für alle mit dem App-Store-Konto verknüpften mobilen Endgeräte.

Darüber hinaus kann es zum Nutzen der App erforderlich sein, dass der Nutzer in Dienste wie z.B. von Apple und Google als Hersteller des jeweiligen mobilen Endgerätes bzw. als Hersteller des Betriebsystems der mobilen Endgeräte eingeloggt ist.

Diese Nutzungsbedingungen können vor Download der App durch den Nutzer im App-Store eingesehen und ausgedruckt oder auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden.

Das Zustandekommen von Verträgen, insbesondere solcher über den Erwerb der App unterliegt zudem den Bedingungen des App-Stores.

§ 4 Grenzen der Nutzung / Verbotene Verhaltensweisen

Nephron stellt die App nur für die vertragsgemäße Nutzung bereit.

Der Nutzer ist nicht berechtigt, Maßnahmen, Mechanismen oder Software in Verbindung mit der App zu verwenden, die die Funktion und den Betrieb der App stören können. Der Nutzer darf keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der technischen Kapazitäten von Nephron zur Folge haben können. Dem Nutzer ist es insbesondere nicht gestattet, von Nephron generierte Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich von Nephron erlaubt worden ist.

Es ist dem Nutzer nicht gestattet, ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch Nephron App Elemente hinzuzufügen oder Elemente der App zu ändern, zu löschen oder in einer anderen Form zu modifizieren. Insbesondere ist es dem Nutzer nicht gestattet, grafische Elemente zu kopieren, zu entnehmen oder anderweitig zu verwenden oder zu versuchen, den Quellcode der App zu dekompilieren. Dies gilt nicht, soweit die Dekompilierung gemäß § 69e UrhG gesetzlich erlaubt ist.

Der Nutzer darf keine Hilfsmittel anwenden, die in den Betrieb der App eingreifen (insbesondere sog. „Bots“, „Hacks“ etc.). Der Nutzer darf auch keine derartigen Hilfsmittel anbieten oder anpreisen. Dem Nutzer ist es insbesondere untersagt, sich Premium-Funktionen oder sonstige Vorteile, wie etwa die systematische oder automatische Steuerung der App oder einzelner Funktionen der App, durch die Verwendung von Software Dritter oder sonstigen Anwendungen zu verschaffen. Dasselbe gilt für das planmäßige Ausnützen von Programmfehlern zum eigenen Vorteil („Exploits“).

Der Nutzer wird keine Inhalte mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten in die App einbringen oder übermitteln. Dies gilt auch für Kommunikationsinhalte, soweit es Nephron den Nutzern ermöglicht in der App miteinander zu kommunizieren. Das gilt auch für vom Nutzer angelegte Anzeigenamen. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Namens. Der gewählte Name darf Rechte Dritter (insbesondere Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte, Firmenrechte etc.) nicht verletzen und auch nicht gegen die guten Sitten verstoßen, z.B. religiöse Gefühle Dritter verletzen, rassistisch, diskriminierend, pornografisch oder sexistisch sein. Nephron distanziert sich ausdrücklich von solchem Verhalten. Nephron ist berechtigt, den vom Nutzer gewählten Namen, sowohl unter anderem aus technischen-, als auch aus ethischen Gründen abzuändern oder zu löschen, ohne dass es hierzu einer Zustimmung des Nutzers bedarf.

Dem Nutzer ist es nicht gestattet, kommerzielle Werbung für Produkte bzw. Programme Dritter in der App zu verbreiten. Auf Angebote mit solchem Inhalt darf der Nutzer auch nicht hinweisen.
Dem Nutzer ist es verboten, Inhalte, die gegen geltendes Recht verstoßen oder in Rechte Dritter eingreifen in der App bzw. unter Verwendung der App zu speichern, zu verwenden, zu veröffentlichen, zu übermitteln und zu verbreiten. Der Nutzer darf insbesondere nur Inhalte einstellen, soweit er hierzu nach den geltenden urheberrechtlichen Regelungen berechtigt ist.

Nephron ist berechtigt, Zuwiderhandlungen gegen diesen § 4 zu unterbinden. Nephron ist auch berechtigt, entsprechende Inhalte des Nutzers zu löschen. Dies gilt auch wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen vorliegen oder die Inhalte sonst rechtswidrig sind. Ein Anspruch auf Wiederherstellung gelöschter Inhalte besteht nicht.

Nephron ist berechtigt, geeignete Maßnahmen und Programme einzusetzen, um Vertragspflichtverletzungen der Nutzer aufzudecken, insbesondere einzelne Handlungen auf Plausibilität und Vereinbarkeit zu prüfen.

Bei einer schuldhaften Zuwiderhandlung des Nutzers gegen seine Vertragspflichten, insbesondere ist Nephron berechtigt, nach vorheriger Abmahnung und Sperrungsandrohung den Zugang des Nutzers zur App zu sperren.

Einstellungen, Kontakte oder In-App-Käufe (zusammen „Nutzungsergebnisse“) sind möglicherweise an die auf dem verwendeten mobilen Endgerät installierte App gebunden und lassen sich nicht übertragen. Der Nutzer hat bei Löschung der App und anschließender Neuinstallation oder Wechsel des mobilen Endgerätes und anschließender Neuinstallation der App keinen Anspruch gegen Nephron. Nephron sichert keine Gleichwertigkeit des Nutzungserlebnisses bei Verwendung der App über unterschiedliche Endgeräte und über mobile Datenverbindungen zu. Insbesondere die Reaktionszeit der App kann schlechter als bei der Nutzung über stationäre Datenverbindungen (wie Festnetzanschlüsse mit WLAN) sein.

§ 5 App-Kauf / Premium-Funktionen / Datenverbindungen

Der Erwerb und der Download einer kostenlosen bzw. kostenpflichtigen App erfolgt im App-Store (im Folgenden als „App-Kauf“ bezeichnet). Die Abwicklung des App-Kauf wird vom App-Store vorgenommen. Das Zustandekommen des Vertrages und die Zahlungsabwicklung richtet sich nach den Bedingungen des App-Store.

Nutzer haben die Möglichkeit, neben der Nutzung der Basisversion, Premium-Funktionen für die App entgeltlich von Nephron zu erwerben. Auf die jeweiligen Funktionen, Voraussetzungen und Preise der Premium-Funktionen weist Nephron die Nutzer vor ihrer Inanspruchnahme in der App jeweils gesondert hin.

Der Erwerb von Premium-Funktionen ist direkt in der App möglich (im Folgenden als „In-App-Kauf“ bezeichnet). Die Abwicklung des In-App-Kauf wird vom App-Store vorgenommen. Das Zustandekommen des Vertrages und die Zahlungsabwicklung richtet sich nach den Bedingungen des App-Store.

Der Erwerb einer kostenpflichtigen App und/oder der Erwerb von Premium-Funktionen und/oder die zeitlich beschränkte Nutzung dieser erfolgt hierbei mittels Echtgeld. Der Erwerb von Premium-Funktionen und/oder die zeitlich beschränkte Nutzung dieser mittels Echtgeld ist nur als In-App-Kauf möglich. Es gelten die Bedingungen des App-Store. Für Verbraucher gilt ein 14tägiges Widerrufsrecht. Dieses Widerrufsrecht ist ausschließlich bei den Storeanbietern auszuüben. Es gelten insoweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Nutzungsbedingungen der Storeanbieter.
Die App und/oder die Premium-Funktionen und/oder die zeitlich beschränkte Nutzung dieser, sind keine Sachen im Sinne des § 90 BGB. Nephron überträgt den Nutzern daher kein Eigentum an diesen, sondern lediglich ein Nutzungsrecht. Soweit im Zusammenhang mit dem Erwerb der App und/oder von Premium-Funktionen von „Verkaufen“ gesprochen wird, ist damit die Einräumung des Nutzungsrechts gemeint. Die Begriffe „Käufer“, „Verkäufer“, „Verkauf“, „Erwerb“ und ähnliche Begriffe haben entsprechende Bedeutungen. Der Umfang und die Dauer des eingeräumten Nutzungsrechts hängen von der jeweiligen App bzw. Premium-Funktion ab. Das Nutzungsrecht an der App und/oder den Premium-Funktionen endet spätestens, wenn der Vertrag zwischen dem Nutzer und Nephron über die Nutzung der App endet.

Für das Nutzen der App ist eine mobile Datenverbindung nötig. Nephron weist darauf hin, dass die App, je nach Nutzungsverhalten, teilweise ein hohes Datenvolumen benötigt und dem Nutzer Kosten gegenüber dem Betreiber der mobilen Datenverbindung entstehen können. Die Preise für die mobile Datennutzung ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen des jeweiligen Anbieters. Nephron kann in diesem Zusammenhang keine Unterstützung leisten.

§ 6 Pflichten und Obliegenheiten der Nutzer

Hauptleistungspflicht des Nutzers ist die Zahlung eines möglicherweise anfallenden Entgelts.
Nephron sichert seine Systeme gegen Virenbefall. Dennoch kann ein Virenbefall nie vollständig ausgeschlossen werden. Zudem kann es vorkommen, dass unberechtigte Dritte Nachrichten unter Verwendung des Namens von Nephron ohne Einverständnis von Nephron versenden, die beispielsweise Viren oder sog. Spyware enthalten oder zu Web-Inhalten linken, die Viren oder Spyware enthalten. Darauf hat Nephron keinen Einfluss. Die Nutzer sollten daher alle eingehenden Nachrichten, die unter dem Namen von Nephron versandt sind, prüfen. Dies gilt auch für eventuelle Nachrichten von anderen Nutzern.

Nephron ist nicht verantwortlich für Schäden oder Datenverluste, die durch die Installation von Software, die nicht von Nephron herrührt, auf den mobilen Endgeräten der Nutzer entstehen können.

Der Nutzer verpflichtet sich, unter keinen Umständen das mobile Endgerät oder das App-Store- oder App-Konto, den Anmeldenamen oder das Kennwort eines anderen Nutzers unbefugt zu verwenden. Benutzt ein Dritter eines der Konten, nachdem er an die Zugangsdaten gelangt ist, weil der Nutzer diese nicht hinreichend vor fremdem Zugriff gesichert hat, muss sich der Nutzer so behandeln lassen, als ob er selbst gehandelt hätte. Dasselbe gilt bei der Benutzung eines mobilen Endgerätes durch Dritte. Sofern der Nutzer nicht sein eigenes mobiles Endgerät oder seine eigene mobile Datenverbindung zur Verwendung der App nutzt, hat er die Zustimmung des jeweiligen Eigentümers einzuholen. Für diesen Fall sichert der Nutzer Nephron zu, dass eine solche Zustimmung vorliegt. Sollte eine unbefugte Kenntniserlangung persönlicher Daten durch Drittverhalten (z.B. Angriff von Hackern) vorliegen, wird eine Haftung ausgeschlossen, soweit Nephron nicht eigenes Verschulden, beispielsweise die Unterlassung von Schutzmechanismen, trifft.

Im Falle eines begründeten Verdachts, dass Zugangsdaten unbefugten Dritten bekannt wurden, ist Nephron aus Sicherheitsgründen berechtigt, aber nicht verpflichtet, nach freiem Ermessen die Zugangsdaten ohne vorherige Ankündigung selbstständig zu ändern bzw. die Nutzung des Accounts zu sperren. Sie wird den berechtigten Nutzer hierüber unverzüglich informieren und ihm auf Anforderung innerhalb angemessener Frist die neuen Zugangsdaten mitteilen. Der Nutzer hat keinen Anspruch darauf, dass die ursprünglichen Zugangsdaten wiederhergestellt werden.

Der Nutzer wird Nephron unverzüglich informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten zu seinem App-Store-Konto bekannt sind oder unbefugte Dritte sein mobiles Endgerät nutzen. Nephron weist darauf hin, dass Zugangsdaten aus Sicherheitsgründen regelmäßig geändert werden sollten.

Nutzer können mit Nephron über die im Folgenden aufgeführten Medien und Adressen in Kontakt treten:

Nephron Verlag GmbH, Ravensberger Straße 10 H, D-33602 Bielefeld

Telefon: +49 (0)521 / 9669972
Telefax: +49 (0)521 / 9669971
E-Mail: info@nephron-verlag.de

Aus Beweissicherungsgründen empfiehlt Nephron, dass der Nutzer erhebliche Erklärungen (wie Beschwerden usw.) in Textform (z.B. per E-Mail) abgibt, sofern diese Nutzungsbedingungen nicht eine andere Form vorsehen.

Dem Nutzer obliegt es, sein mobiles Endgerät in einem Zustand zu erhalten, dass die Nutzung der App erlaubt. Nephron stellt Systemanforderungen und Kompatibilitätsinformationen nach bestem Wissen bereit. Nephron ist es aufgrund der Vielzahl an Konstellationen von Netzbetreibern, mobilen Endgeräten und Betriebsystem-Versionen nicht möglich, die Lauffähigkeit der App in allen Konstellationen zu prüfen und sicherzustellen. Nephron empfiehlt dem Nutzer, hier ggf. neben den von Nephron nach bestem Wissen veröffentlichten Voraussetzungen und Kompatibilitätsinformationen die Beschreibung der App im App-Store zu konsultieren.

§ 7 Weiterentwicklungen / Beschaffenheit / Mängel

Nephron wird stets weiterentwickelt und aktualisiert. Änderungen können sich auch durch das Aufspielen von Aktualisierungen ergeben, die die Nutzbarkeit sicherstellen und verbessern. Änderungen und Weiterentwicklungen sollen den Nutzern lange Freude mit der App bieten. Nephron stellt dem Nutzer den Zugang zur App daher in ihrer jeweils vorhandenen Fassung oder Version zur Verfügung. Änderungen und Weiterentwicklungen können sich auf die Systemvoraussetzungen und Kompatibilitätsanforderungen auswirken. Der Nutzer hat daher keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung oder Herbeiführung eines bestimmten Zustandes oder Funktionsumfangs der App. Etwaige Mängelansprüche des Nutzers, welche die Nutzbarkeit der App selbst betreffen, bleiben unberührt. Aufgrund der beständigen Weiterentwicklung der App behält sich Nephron das Recht vor, neue App-Funktionen und/oder Premium-Funktionen anzubieten und/oder diese aus dem Angebot herauszunehmen, zu ändern oder in der kostenlosen Basisversion zur Verfügung zu stellen. Sofern der Nutzer bereits für einen künftigen Zeitraum Zahlungen für Premium-Funktionen erbracht hat und diese aus vorstehenden Gründen nicht mehr nutzen kann oder sie auch in der kostenfreien Basisversion zur Verfügung gestellt werden, wird Nephron ersatzweise andere Premium-Funktionen für die App anbieten. Dem Nutzer steht es in diesen Fällen frei, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Weitere diesbezügliche Ansprüche des Nutzers sind ausgeschlossen.

Nephron weist darauf hin, dass die App zwar dem Stand der Technik entspricht, eine Fehlerfreiheit der App allerdings nicht zugesichert werden kann. Aus diesem Grunde muss der Nutzer damit rechnen, dass Apps wie die vorliegende nicht in jeder Funktion fehlerfrei arbeiten. Nephron bemüht sich nach Kräften, eine möglichst fehlerfreie App zur Verfügung zu stellen, die eine vollumfängliche Nutzbarkeit sicherstellen. Geringfügige Softwarefehler bei einer App sind jedoch – wie bei jeder Software – nicht völlig ausgeschlossen. Eine Mangelhaftigkeit der App, die den Nutzer zur Geltendmachung von Mängelansprüchen berechtigt, besteht in jedem Fall dann, wenn die Nutzung schwer und nachhaltig gestört ist.

Der Nutzer wird eventuell auftretende Mängel an der App stets aussagekräftig dokumentieren und insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen schriftlich melden. Vor Meldung eines etwaigen Fehlers sollte der Nutzer von Nephron zur Verfügung gestellten Hilfestellungen zur Problembeseitigung) konsultieren. Der Nutzer wird Nephron bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften unterstützen.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, von den Nutzern zu vertretende Bedienungsfehler, höhere Gewalt oder nicht von Nephron durchgeführte Änderungen oder sonstige Manipulationen entstehen. Nephron übernimmt keine Garantien im Rechtssinne.

§ 8 Haftungsbeschränkung / Erreichbarkeit

Soweit Nephron für Leistungen ein Entgelt fordert, haftet Nephron auf Schadensersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Im Falle der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten haftet Nephron auch bei leichter Fahrlässigkeit. Unter wesentlichen Vertragspflichten, auch sog. Kardinalpflichten im Sinne der Rechtsprechung, sind solche Pflichten zu verstehen, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Nutzer vertrauen darf.

Soweit Nephron Leistungen entgeltfrei erbringt, haftet Nephron auf Schadensersatz nur bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden.

Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder im Falle der Übernahme einer Garantie durch Nephron oder der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftung von Nephron im Anwendungsbereich des § 44a TKG bleibt unberührt.

Nephron haftet für Beratung nur, soweit die Fragestellung die App betrifft.

Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Nutzers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

Nephron gewährleistet eine Verfügbarkeit von Bestandteilen der App, die nicht offline zur Verfügung stehen, von 90 % im Jahresdurchschnitt. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server für die App auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Nephron liegen (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter usw.) über das Internet nicht zu erreichen sind. Ebenso ausgenommen sind Zeiten, in denen routinemäßige Wartungsarbeiten durchgeführt werden. Nephron kann den Zugang zur App beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern; auch diese Zeiten werden bei der Berechnung der Erreichbarkeit nicht berücksichtigt. Die Haftung von Nephron für eine Nichterreichbarkeit der Server bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

§ 9 Fremde Inhalte / Verantwortlichkeit

Nephron kann den Nutzern eine Funktion bzw. Plattform zur Kommunikation bereitstellen, über die sie sich untereinander verständigen können. Die Nutzer sind selbst für den Inhalt dieser Kommunikation sowie sämtliche sonstige Inhalte, die von den Nutzern veröffentlicht werden, verantwortlich. Bei den Inhalten handelt es sich für Nephron um fremde Inhalte im Sinne von § 8 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG). Nephron macht sich die Inhalte weder zu eigen noch stimmt Nephron ihnen zu. Soweit Links zu anderen von Dritten betriebenen Seiten bereitgestellt werden, ist Nephron für den Inhalt der verlinkten Seiten nicht verantwortlich. Nephron kontrolliert diese Seiten nicht und distanziert sich ausdrücklich von deren Inhalten. Sollten Nephron rechtsverletzende Inhalte gemeldet werden, wird Nephron von seinen Rechten auf Löschung Gebrauch machen und diese unverzüglich entfernen.

§ 10 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte / Nutzergenerierte Inhalte

Die Inhalte der App und etwaiger Websites von Nephron stehen im ausschließlichen Eigentum bzw. in ausschließlicher Rechteinhaberschaft von Nephron bzw. der jeweiligen Lizenzgeber. Die Inhalte sind durch nationales und internationales Recht, insbesondere Urheberrecht, geschützt. Die unerlaubte Verbreitung, Vervielfältigung, Verwertung oder anderweitige Verletzung der gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte von Nephron werden zivil- und/oder strafrechtlich verfolgt.

Alle Rechte an den vom Nutzer eingestellten Informationen verbleiben bei diesem. Durch das Einbringen von Inhalten in die App gewährt der Nutzer Nephron eine nicht ausschließliche, entgeltfreie und jederzeit frei widerrufliche Lizenz, um diese Inhalte im Rahmen der App weltweit öffentlich für Dritte zugänglich zu machen. Weitergehende Nutzungsrechte an den vom Nutzer eingestellten Informationen hat Nephron nicht. Die Lizenz erlischt, soweit der Nutzer die von ihm eingestellten Inhalte löscht. Nephron ist nicht verpflichtet, eine Möglichkeit zur Löschung bereitzustellen.

§ 11 Datenschutz

Datenschutz wird geregelt in den Datenschutzbestimmungen. Sie finden diese unter dem Punkt Datenschutzerklärung

§ 12 Vertragslaufzeit, Kündigung

Die Verträge zwischen dem Nutzer und Nephron werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

Beiden Parteien steht ein jederzeitiges ordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen zu, falls nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist.

Das Recht beider Parteien zur jederzeitigen außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Parteien vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine wesentliche Pflicht aus diesen Bestimmungen verstößt und deswegen der kündigenden Partei das Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist. Nephron ist hiernach insbesondere zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Nutzer die ihm eingeräumten Nutzungsbefugnisse überschreitet und seine Verletzungshandlungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt, wenn Nephron diese zuvor zur Unterlassung dieser Verletzungshandlungen abgemahnt hat.
Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform.

§ 13 Änderungen der Nutzungsbedingungen

Nephron behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu erweitern, sofern dies erforderlich erscheint und den Nutzer nicht wider Treu und Glauben benachteiligt. Eine Änderung kann insbesondere notwendig sein, um Anpassungen an eine Änderung der Rechtslage vorzunehmen. Auch neu ergangene Gerichtsentscheidungen gelten als Änderung der Rechtslage. Änderungen und Fortentwicklungen der App können ebenso eine Änderung oder Ergänzung der Nutzungsbedingungen notwendig machen.

Eine Änderung oder Ergänzung wird mindestens einen Monat vor Inkrafttreten in geeigneter Art und Weise in Textform bekannt gegeben.

Der Nutzer hat das Recht, einer Änderung oder Ergänzung innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung und Möglichkeit der Kenntnisnahme gegenüber Nephron zu widersprechen. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag nach den Kündigungsregelungen dieses Vertrages außerordentlich zu kündigen. Sonstige Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb der Widerspruchsfrist oder nutzt er die Leistungen danach weiterhin, gilt die Änderung oder Ergänzung als angenommen und wird Vertragsbestandteil.
Nephron wird in der Unterrichtung über die Änderungen der Nutzungsbedingungen den Nutzer auf die Möglichkeit des Widerspruchs und der Kündigung, die Frist und die Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich eines unterbliebenen Widerspruchs, besonders hinweisen.

§ 14 Schlussbestimmungen

Sollte eine dieser Bestimmungen oder eine später in diesen Vertrag aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nichtig oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in diesen Lizenzbestimmungen herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (Erhaltung). Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzubedingen. Anstelle der nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt mit Rückwirkung diejenige wirksame und durchführbare Regelung als bestimmt, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt bei Abschluss dieser Vereinbarung bzw. bei Aufnahme der Bestimmung bedacht hätten; beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart (Ersetzungsfiktion). Ist die Ersetzungsfiktion nicht möglich, ist anstelle der nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Schließung der Lücke eine Bestimmung bzw. Regelung nach inhaltlicher Maßgabe des vorstehenden Satzes zu treffen (Ersetzungsverpflichtung). Betrifft die Nichtigkeit oder Lücke eine beurkundungspflichtige Bestimmung, so ist die Regelung bzw. die Bestimmung in notariell beurkundeter Form zu vereinbaren.

Änderungen und Ergänzungen des betreffenden Lizenzvertrages einschließlich dieser Klausel bedürfen der Schriftform, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

Die Parteien dürfen den Vertrag sowie Rechte und Pflichten aus dem Lizenzvertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei auf einen Dritten übertragen.

Die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lizenznehmerin werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz von Nephron. Nephron bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen.